E-Mail-Verschlüsselung

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Wir möchten die E-Mail-Kommunikation mit unseren Mandanten gemäß dem aktuellen Stand der Technik verschlüsseln. Hierzu bieten wir die Möglichkeit an, E-Mails auf Basis einer S/Mime-Verschlüsselung zu verschlüsseln. Unser derzeit gültiges S/Mime-Zertifikat (puplic-key) schicken wir Ihnen gerne per E-Mail. Voraussetzung einer solchen S/Mime-Verschlüsselung ist, dass der jeweilige Kommunikationspartner für seine verwendete E-Mail-Adresse ebenfalls über ein gültiges S/Mime-Zertifikat verfügt. Sollten Sie noch nicht über ein solches S/Mime-Zertifikat verfügen, bitten wir Sie daher, sich ein solches zu besorgen und künftig verschlüsselt mit uns zu kommunizieren. Die technischen Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den untenstehenden Hinweisen zur E-Mail-Verschlüsselung.

Sollten Sie hingegen bereits eine alternative Verschlüsselungsmethode benutzen, so wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese mitteilen würden, damit wir diese eventuell gemeinsam verwenden können.

Sofern Sie eine Verschlüsselung der im Zusammenhang mit Ihrem Mandat geführten E-Mail-Kommunikation nicht wünschen, werden wir die schriftliche Kommunikation in Ihrem Mandat bis auf Weiteres per Post führen, es sei denn, Sie erklären sich uns gegenüber mit einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation ausdrücklich einverstanden.

Hinweise zur E-Mail-Verschlüsselung mit S/Mime:

S/Mime-Zertifikate werden von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt, teilweise kostenfrei und teilweise kostenpflichtig.

Diese Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr und ermöglichen das Verschlüsseln von E-Mails an Empfänger, die ebenfalls ein S/Mime-Zertifikat benutzen. Es spielt dabei keine Rolle, von welchem Anbieter das Zertifikat des Kommunikationspartners ausgestellt wurde, es müssen lediglich beide gültig sein.

Jeder Kommunikationspartner benötigt von dem Zertifikat-Anbieter einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Um mit dem Adressaten verschlüsselt kommunizieren zu können, wird der öffentliche Schlüssel bei der Versendung einer E-Mail an den Adressaten mitgeschickt. Man kann den öffentlichen Schlüssel auch auf der Internetseite zum Herunterladen anbieten. Selbst fügt man, je nach System, manuell oder automatisch, den empfangenen öffentlichen Schlüssel des Kommunikationspartners in das eigene Computersystem ein.

Bei der verschlüsselten Kommunikation wird nun mit dem eigenen privaten Schlüssel (der auch den eigenen öffentlichen Schlüssel enthält) und dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers ein „Paket“ erstellt, das nur noch vom Empfänger geöffnet werden kann, da nur dieser den passenden privaten Schlüssel, der zu einem der enthaltenen öffentlichen Schlüsseln gehört, hat. Dies erfolgt bei Besitz der entsprechenden öffentlichen und privaten Schlüssel je nach System automatisch oder erst nach zusätzlicher Eingabe eines Kennworts.

Stand März 2021