Privates Baurecht
Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählt auch das private Baurecht. Wir beraten und vertreten Bauherren und Bauunternehmen sowie Architekten und Ingenieure vor, während und nach der Bauphase. Dazu gehören insbesondere:
- Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
- baubegleitende Rechtsberatung
- Vertretung in Werklohn- und Honorarprozessen
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.