Kirchliche Ordenseinrichtungen

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt kirchliche- und Ordenseinrichtungen insbesondere im kirchlichen und staatlichen Arbeitsrecht sowie im Zivil- und Öffentlichen Recht.

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst das Recht aller arbeitsrechtlichen kirchlichen Ordnungen (Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Mitarbeitervertretungsordnung usw.) sowie das gesamte Individualarbeitsrecht.