Krankenhäuser / Soziale Einrichtungen
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Die Kanzlei Graml & Kollegen Rechtsanwälte · Fachanwälte berät und vertritt Krankenhäuser und Soziale Einrichtungen insbesondere im Bereich des:
- Krankenhausplanungsrecht
- Krankenhausfinanzierung
- Geltendmachung von Entgeltforderungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und ggf. deren gerichtliche Durchsetzung
- Forderungsmanagement GKV/PKV
- Umstrukturierung
- Erwerb von Krankenhäusern / sozialen Einrichtungen
- Dienst- und Arbeitsrecht
- Kooperation mit dem niedergelassenen Bereich