Arzthaftungsrecht

A

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte ist seit über 30 Jahren das ärztliche Haftungsrecht, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen angeblicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler geht.

Hier betreuen wir erfolgreich Klageverfahren bundesweit vor Gericht, sowohl bei der Abwehr von Ansprüchen, als auch im Wege von Regressklagen. Neben Gerichtsverfahren kümmern wir uns auch um außergerichtliche Mandate, z. B. bei Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen.

Unsere ständigen Auftraggeber sind namhafte Versicherungsunternehmen sowie deren Versicherungsnehmer wie z.B. Krankenhausträger, Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige medizinischer Heilberufe.

Ansprechpartner