Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt Sie im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Im Bank- und Kapitalmarktrecht hat die nationale und europäische Rechtsprechung die Rechte der Bankkunden in der jüngeren Vergangenheit wiederholt gestärkt.

Wir befassen uns mit der schnellen und unkomplizierten Regulierung berechtigter sowie mit der Abwehr von Ansprüchen, die unter Berufung auf diese Entwicklungen zu Unrecht geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere das Kreditwesen in Zusammenhang mit Fragen zum Widerruf, Kündigung, Vorfälligkeitsentgelten, Zinsanpassungsklauseln und Bankgebühren.

Wir unterstützen Sie auch bei der wirksamen Bestellung und Verwertung von Kreditsicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung), insbesondere bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren. sowie bei der Wahrnehmung und Sicherung Ihrer Ansprüche im Fall insolventer Schuldner.

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