Bau- und Architektenrecht

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Das Bau- und Architektenrecht als Spezialgebiet des Immobilienrechts befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Personen (z. B. Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Handwerker, Architekt, Ingenieur und sonstige Sonderfachleute).

Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte betreut seit vielen Jahren erfolgreich Architekten, mittelständische Unternehmen und Handwerker, aber auch private Personen und öffentliche Auftraggeber sowohl während der Vertragsgestaltung, Planung und Ausführung von Bauprojekten, als auch im Nachgang bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen bei Gewährleistung, Vergütungs- und Honorarfragen sowie Schadensfällen.

Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch bundesweit im Klageverfahren und im selbständigen Beweisverfahren. Zu den Schwerpunkten der Beratung gehören insbesondere

  • Bau- und Planungsmängel
  • allgemeine Haftungsfragen und Schadensrecht
  • Honoraransprüche und Werklohnforderungen
  • Vertragsgestaltung
  • baubegleitende Rechtsberatung
  • Versicherung am Bau

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