Öffentliches Baurecht

Ö

Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt in sämtlichen Belangen des öffentlichen Baurechts, d.h. im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht, Privatpersonen und Gemeinden.

Dies umfasst insbesondere die Erlangung oder Abwehr von Bauvorbescheiden und Baugenehmigungen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Bebauungsplänen unter Berücksichtigung der hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete, insbesondere

– Denkmalschutzrecht
– Bodenschutzrecht und Altlasten
– Immissionsschutzrecht
– Wasserrecht
– Naturschutzrecht
– Planfeststellungsrecht
– Straßen- und Wegerecht
– Windenergierecht
– Öffentliches Nachbarrecht.

Da das öffentliche Baurecht häufigen Gesetzesänderungen unterliegt, kommt es entscheidend auf die genaue Kenntnis der jeweils aktuellen Gesetzeslage sowie sich abzeichnender Gesetzesänderungen an.

Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt auch schon frühzeitig bei der Antragstellung für Bauvorscheide und Baugenehmigungen sowie bei der Beteiligung der Öffentlichkeit hinsichtlich Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

 

 

Ansprechpartner