Erbrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte bietet Ihnen eine persönliche und kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung im Erbrecht.

Einen bedeutenden Teil des Erbrechts nimmt die Erbfolgegestaltung ein. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angehörigen für den Erbfall abzusichern und belastende sowie kostenintensive Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die erbrechtlichen Instrumentarien sind vielgestaltig. Hier stehen vor allem das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament oder auch der Erbvertrag zur Verfügung. Wir beraten Sie mit unserer Erfahrung und Expertise über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtssicherer und kreativer Lösungen. Dabei behalten wir auch die Möglichkeiten steueroptimierender Gestaltung im Blick, wofür sich regelmäßig die Beiziehung eines steuerlichen Beraters empfiehlt.

Die Erbfolge- und Vermögensplanung ist eng mit familienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen verknüpft. Wenn Unternehmen zum Nachlass gehören, können Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüche sogar die unternehmerische Existenz gefährden. Wir bieten Ihnen eine fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um eine zukunftssichere Lösung für Sie und Ihre nachfolgende Generation zu finden.

Wir beraten und vertreten Sie aber auch nach dem Erbfall, etwa im Zusammenhang mit der Feststellung der Erbenstellung, der Beantragung eines Erbscheins, der Erfüllung von Vermächtnisansprüchen oder der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Zu unserem Tätigkeitsfeld zählt auch die Durchsetzung oder die Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Es handelt sich um einen sehr konfliktträchtigen Bereich, da es für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche einer hinreichenden Liquidität bedarf. Gleichzeitig birgt die vom Erben ordnungsgemäß zu erteilende Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses hohes Konfliktpotenzial. Die richtige Vorgehensweise kann hierbei weichenstellend sein.

Oftmals haben sich unberechtigte Dritte am Nachlass bedient. Insbesondere der Missbrauch der Vorsorgevollmacht ist eine typisch anzutreffende Fallkonstellation. Wir unterstützen Sie dabei, diese unberechtigten Vermögenszugriffe wieder rückgängig zu machen.

Wir beraten und vertreten Sie ferner auch, wenn es vor oder nach Eintritt eines Erbfalles zu Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten kommt. Hierbei können wir neben unseren Rechtskenntnissen unsere langjährige prozessuale Erfahrung für Sie in die Waagschale werfen.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vorsorgeplanung für den Erbfall, sondern auch bei der Vorsorgeplanung für das Alter. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind elementare Bestandteile, um Ihre Autonomie im Alter zu wahren. Auch hierbei stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zur Seite.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

– Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
– Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
– Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
– Außergerichtliche Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder
Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
– Vertretung vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
– Testamentsanfechtung
– Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
– Unternehmensnachfolge
– Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Profitieren können Sie auch von unseren guten Kontakten zu Gutachtern und Sachverständigen, deren Hinzuziehung im Rahmen der Wertbemessung des Nachlasses oftmals unerlässlich ist. Das gleiche gilt hinsichtlich der örtlichen Notare für den Fall, dass das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich macht.

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