Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer kompetent und engagiert in allen rechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Wir betreuen seit Jahren erfolgreich alle Gesellschaftsformen, von kleinen Personengesellschaften über Publikumsgesellschaften bis hin zu größeren Kapitalgesellschaften. Zu unseren Mandanten zählen Familienbetriebe, Freiberuflergesellschaften, Start-ups, national und international tätige Handels- und Industrieunternehmen sowie Konzerne.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Sie fundiert und kompetent bei der Unternehmensgründung, beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen, Umwandlungen und Umstrukturierungen und auch bei der Auflösung udn Liquidation von Unternehmen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Gesellschaftsgründung
- Wahl der Gesellschaftsform (GbR, PartG, OHG, KG oder GmbH, GmbH & Co. KG, UG oder AG) ausgerichtet nach dem Zweck des geplanten Unternehmens, den Eigenschaften und Bedürfnissen der Unternehmensgründer sowie den haftungsrechtlichen Vorgaben.
- Prüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen sowohl im Hinblick auf die langjährige Sicherung von Bestand und Wachstum des Unternehmens als auch zur Schaffung einer klaren Vertrags- und Rechtlage im Falle von gesellschaftsinternen Streitigkeiten; wesentlich sind hier regelmäßig die Mehrheitserfordernisse für Gesellschafterbeschlüsse, Kündigungs-und Einziehungsregelungen, Wettbewerbsverbote und Abfindungsverbote.
- Beratung insbesondere zu Haftungsfragen.
- Umfassende Beratung und Begleitung im Rahmen der Eintragung in das Handelsregister.
- Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen / Mergers & Aquisitions
- Durchführung einer Due Diligence.
- Umwandlung und Umstrukturierung von Gesellschaften und Konzernen.
- Durchführung von Kapitalerhöhungen.
- Verkauf und Übertragung von Beteiligungen / Gesellschafterwechsel.
- Unternehmensnachfolge.
- Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen zur Vorbereitung und im Rahmen von Gesellschafterversammlungen, z.B. zu Ladungen, Beschlüssen und Protokollführung.
- Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen und Vorstandsverträgen.
- Nachfolgeregelungen, Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarungen.
- Auflösung und Liquidation von Unternehmen.
Gibt es Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, soll der Geschäftsführer abberufen werden oder die Gesellschaftsanteile aus wichtigem Grund eingezogen werden, stehen Ihnen unsere spezialiserten Anwältinnen und Anwälte tatkräftig zur Seite. Unter Berücksichtigung der vertraglichzen Regelungen im Gesellschaftsvertrag und der gesetzlichen Vorgaben entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsstrategien. Dabei zögern wir nicht, Ihnen die gesamten prozessualen Möglichkeiten zu eröffnen. Bei der Prozessführung kommt es außer auf die juristsiche Kompetenz auf Erfahrung, Kreativität und Mut an. Wir haben langjährige Erfahrung als Prozessanwälte in jedem Verfahrensstadium. Dabei bilden die haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Streiigkeiten einen Schwerpunkt.
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