Handelsrecht

H

Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte vetritt Sie auf dem Gebiet des Handelsrecht insbesondere in den Bereichen sämtlicher kaufmännischer Tätigkeiten (Handelsstand), der Handelsvertretung sowie des Bilanzrechts.

Das Handelsrecht beschreibt das „Sonderrecht des Kaufmannes“, d.h. es regelt auf der Ebene des Privatrechts die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

Hier sind jedoch ebenso auch Bereiche des öffentlichen Rechts betroffen, insbesondere das Handelsregisterrecht sowie kaufmännische Buchführungspflichten.

Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie durch die langjähirge Erfahrung unserer Kanzlei auf dem komplexen Gebiet des Handelsrechts dabei, Ihre wirtschaftlichen Interessen auf rechtlich fundierten Grundlagen voranzutreiben und stehen Ihnen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich bei Konflikten zur Seite.

Ansprechpartner