Kanzlei Graml & Kollegen, Regensburg

Medizinrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät im Krankenhausrecht u. a. zu den Themen:

– Krankenhausplanungsrecht
– Krankenhausförderung und -finanzierung
– Geltendmachung von Entgeltforderungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und ggf. deren gerichtliche Durchsetzung (MD-Verfahren)
– Forderungsmanagement GKV/PKV
– Erwerb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
– Umstrukturierung von Krankenhäusern
– Dienst- und Arbeitsrecht im Krankenhaus
– Patientenverträge, Wahlleistungen
– Chefarztverträge, Belegarztverträge, Konsiliararztverträge, Kooperationsverträge
– Sektorenübergreifende Kooperationen
– ambulante Leistungserbringung durch das Krankenhaus (Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ermächtigungen, Institutsambulanzen, Hochschulambulanzen, Ambulantes Operieren)
– Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten in allen Belangen

– des Vertragsarztrechts
– des ärztlichen Gesellschaftsrechts
– des Haftungsrechts
– des ärztlichen Berufsrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in allen Zulassungs-, Ermächtigungs- und sonstigen Genehmigungsangelegenheiten zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und die Vertretung unsere Mandanten gegenüber den Zulassungsgremien (Zulassungsausschüsse, Berufungsausschüsse) sowie die Beratung und Vertretung in Genehmigungs- und Honorarfragen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.

Zudem beraten und vertreten wir unsere Mandanten unter anderem beim Erwerb und der Veräußerung von Praxen, bei der Gründung und der Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften, in allen Belangen des ärztlichen Gesellschaftsrechts einschließlich der Vertragsgestaltung (Gemeinschaftspraxis-, Praxisgemeinschaftsverträge), bei der Gründung und Erweiterung von Medizinischen Versorgungszentren, im Approbationsrecht, im Weiterbildungsrecht, im Werberecht sowie in berufsgerichtlichen Verfahren.

 

 

 

 

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