Mietrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt im Mietrecht sowohl private als auch gewerbliche Mandanten. Die Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf Vermieter wie auch auf Mieter.

Die daraus resultierende Kenntnis des mutmaßlichen Verhaltens der Gegenseite bringen  unsere Rechtsanwälte in das Mandatsverhältnis gerne zu Ihrem Vorteil ein. So lassen sich künftige Konfrontationen durch vorausschauende Vertragsgestaltung und frühzeitige Beratung meist im Vorhinein verhindern bzw. bereits vorhandene Konflikte erfolgreich und effizient lösen.

Insbesondere unterstützen wir Sie als Vermieter oder Mieter gerichtlich und außergerichtlich bei der

  • Vertragsgestaltung,
  • Kündigung,
  • Räumung,
  • Forderungsbeitreibung,
  • Mietminderung bzw. Mieterhöhung
  • Prüfung und/oder Erstellung von Nebenkostenabrechnungen.

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