Stiftungsrecht

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Wir entwickeln individuelle Konzeptionen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, Umwandlungsrechts und Stiftungsrechtes vor allem bei Generationswechsel und Vermögensnachfolge, insbesondere bei Familiengesellschaften unter Wahrung von Gesellschafterinteressen. Dabei muss man auch stets die gewünschte steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Gestaltung im Blick behalten.

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Im Stiftungsrecht spielt hier die Stiftungsaufsicht eine wesentliche Rolle.

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