Vereinsrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte ist spezialisiert auf alle Fragen des Vereinsrechts.

Vereine sind eine zentrale Stütze für unsere Gesellschaft und unser freiheitlich-demokratisches Staatswesen. Sie bieten insbesondere die Möglichkeit, sich zur Verfolgung eines guten Zwecks zusammenzuschließen. In der Praxis stellen sich dabei regelmäßig rechtliche Fragen bei der Gründung eines Vereins, der Durchführung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und der Auflösung des Vereins. Dabei ist oftmals das Gemeinnützigkeitsrecht eng mit einzubeziehen.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gründung eines Vereins, der Gestaltung einer passenden Vereinssatzung bis hin zur Begleitung der Anmeldung des Vereins zur Eintragung ins Vereinsregister. Auch bei Änderungen der Satzungsänderungen stehen wir Ihnen zu Seite.

Wesentlich bei der Gestaltung der Satzung ist zunächst, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestregelungen enthalten sind.

Zur Vermeidung von künftigen Auseinandersetzungen zwischen den Vereinsmitgliedern empfiehlt es sich, darüber hinaus Regelungen

– zu den Formalien der Mitgliederversammlungen, Wahlen und Beschlussfassungen,
– zur Amtsdauer von Vereinsämtern,
– zur Abgrenzung der Zuständigkeit der Vereinsorgane,
– zur Vertretungsmacht des Vorstands,
– zu verschiedenen Arten von Mitgliedschaften und / oder Sonderrechten für einzelne Mitglieder,
– zu Vereinsstrafen und Ausschlussbestimmungen sowie
– zur Auflösung des Vereins

in der Satzung vorzusehen.

Bei gemeinnützigen Vereinen sind auch stets die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten.

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen und bei der Fassung von Vorstands- und Mitgliederversammlungsbeschlüssen. Wir übernehmen die Erstellung und Versendung von Einladungen und Tagesordnungen und unterstützten unsere Mandanten bei der Fassung von Beschlussvorlagen. Auch begleiten wir unsere Mandanten im Rahmen von Versammlungen und übernehmen dabei deren Leitung und Protokollierung.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie auch, wenn sich eine Meinungsverschiedenheit nicht mehr ohne gerichtliche Hilfe ausräumen lässt. Wir sind spezialisiert auf die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir verfügen dabei über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Verhandlungsführung, die es uns ermöglicht, die optimale prozessuale Vorgehensweise für den jeweiligen Fall zu entwickeln. Hier profitieren wir von unserer langjährigen Tätigkeit an den Gerichten in Bayern, insbesondere den Landgerichten Regensburg, Amberg, Weiden, Nürnberg-Fürth, Ansbach, Landshut, Deggendorf und Passau sowie den Oberlandesgerichten Nürnberg und München.

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