27. Oktober 2016 · Gesellschaftsrecht Der BGH hat mit Urteil vom 12.07.2016 (Az. II ZR 74/14) entschieden, dass sich der Abfindungsanspruch eines aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft richtet. Für einen Ausgleichsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter sei kein Raum.
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