Erbbaurecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt auf dem Gebiet des Erbbaurechts sowohl Grundeigentümer als auch Erbbauberechtigte.

Unsere Tätigkeit reicht hier von der Erstellung des Erbbaurechtsvertrags unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche zu Erbbauzins / Erbpacht, Laufzeit, Heimfall und Vorkaufsrecht über die Beratung zu rechtlichen Fragen im Hinblick auf den Umfang, die Beleihung, den Verkauf und die Vererbung eines Erbbaurechts bis hin zur Beendigung und Verlängerung des Erbbaurechts bzw. der diesbezüglichen Zwangsvollstreckung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen durch langjährige Expertise auf dem Gebiet des Erbbaurechts bei allen Fragen in diesem Zusammenhang tatkräftig zur Seite und scheuen sich nicht, für Sie im Falle von Konflikten auch sämtliche gerichtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte auszuschöpfen.

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