Verkehrsrecht

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Die Kanzlei Graml & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte Fachanwälte berät und vertritt in der außergerichtlichen Schadensabwicklung sowie im gerichtlichen Verfahren sowohl Versicherer und deren Versicherungsnehmer im Rahmen der Anspruchsabwehr sowie auch Privatmandate bei der Anspruchsgeltendmachung aus Verkehrsunfällen.

Bereits bei kleinen Schäden ergeben sich vielschichtige Fragen zur (Mit-)Haftung dem Grunde nach, als auch zur tatsächlichen Ersatzfähigkeit der konkreten Schadenshöhe.  Durch eine vielschichtige, einzelfallgeprägte Rechtsprechung fällt es oft schwer, sich einen umfassenden Überblick über diese Thematik zu verschaffen oder diesen zu behalten.

„Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
(OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13)

Gerade bei der Beteiligung von Fahrzeugen und Personen ist bei der Vielzahl an in Betracht kommenden Schadenspositionen die Beibehaltung des Überblicks gefordert. So kommt unter anderem in Betracht die Geltendmachung von

  • Reparatur- und Sachverständigenkosten,
  • Sachverständigenkosten,
  • Abschlepp- und Bergungskosten,
  • Mietwagenkosten,
  • Nutzungsausfallentschädigung,
  • Wertminderung,
  • Ansprüchen aus der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung,
  • Schmerzensgeld,
  • Heilungskosten,
  • Rente,
  • Verdienstausfall,
  • Erwerbsschaden,
  • Haushaltsführungsschäden,
  • vermehrte Bedürfnisse.

Im Falle eines Verkehrsunfalls lohnt es sich daher, sich für die Schadensfeststellung und -abwicklung professionell unterstützen zu lassen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie als Anspruchstellersowie auch bei der Anspruchsabwehr gerne.

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