10. Juli 2018 · Strafrecht Mit Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 26.03.2018 (Az. 6 QS 1/18) hat das Landgericht über die Beschwerde einer Rechtsanwaltskanzlei entschieden, die sich gegen die vorläufige Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht von Gegenständen gewandt hatte.
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