1. August 2017 · Medizinrecht Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 21.02.2017 (Az.: VIII R 7/14 R) über die Revision der Gesellschafter einer ehemaligen radiologischen Gemeinschaftspraxis (GP) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden. Streitgenständlich war die Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die vertragsärztliche Zulassung.
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